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Gewerblicher Nachsendeauftrag - nicht nur für Firmen!

Alle Geschäftskunden müssen einen gewerblichen Nachsendeauftrag auffüllen. Dies gilt selbstverständlich für sämtliche Firmierungen wie GbR, GmbH, gGmbH, OHG, UG, AG, KG, ltd., …& Co. und so weiter.
Aber auch Gesellschaften jedweder Art, Handwerker, Freiberufler, Agenturen, Architekten, Praxen, Beratungsfirmen, Bürogemeinschaften und sonstige Unternehmen fallen in die Kategorie des Nachsendeauftrag für Geschäftskunden. Auch Vereine müssen im übrigen einen gewerblichen Nachsendeauftrag stellen, ebenso wie andere (soziale) Einrichtungen wie beispielsweise Kindergärten.

Wichtig zu wissen: Im Gegensatz zum privaten Nachsendeauftrag kann ein gewerblicher immer nur für eine Firma gestellt werden. Wenn Sie also z. B. mit 2 oder 3 kleineren Unterfirmen von der gleichen bisherigen Adresse an eine identische neue Adresse verziehen, müssen Sie dennoch für jede Firma einen separaten Nachsendeauftrag beantragen.

Auch bei den gewerblichen Nachsendeaufträgen haben Sie die Wahl hinsichtlich des Nachsendegrunds: Wählen Sie je nach Bedarf zwischen Umzug, vorübergehender Abwesenheit und Insolvenz.

1. Umzug

Im Falle eines gewerblichen Umzugs (so wie “gewerblich” im Vorfeld definiert worden ist) wählen Sie bitte einen gewerblichen Nachsendeauftrag und als Nachsendegrund "Umzug". Für sechs Monate wird dann Ihre Post ab dem gewählten Startdatum nachgesendet.

2. Vorübergehende Abwesenheit

Sie wünschen die zeitlich befristete Weiterleitung Ihrer gewerblichen Post aufgrund vorübergehender Abwesenheit, z. B. aufgrund von Baumaßnahmen, einer Interims-Firmenverlegung oder aus anderen Gründen?
Dann wählen Sie den Nachsendegrund “vorübergehende Abwesenheit”. Ganz wichtig hierbei ist, dass neben dem Startdatum auch das Datum der Beendigung der Nachsendung eingetragen wird. Schließlich möchten Sie ja Ihre Post später wieder wie gewohnt an die bisherige Adresse zugestellt bekommen!
Der grundlegende Unterschied zwischen diesem Nachsendegrund und allen anderen, ist, dass die Zustellung der Post nach Beendigung des Auftrags wieder an die gleiche Adresse geschickt wird, während in allen anderen Fällen die neue Adresse beibehalten wird (hier haben Sie ja nach Ablauf der ersten 6 Monate auch die Option auf Verlängerung).

3. Insolvenz

Falls Sie die Post einer insolventen oder liquidierten Firma nachsenden lassen möchten, wählen Sie bitte den Nachsendegrund “Insolvenz” und tragen Sie dann die bisherige Adresse der betroffenen Firma ein (z. B. GmbH i. L.).
Als neue Adresse tragen Sie diejenige Adresse ein, an welche die Post weitergeleitet werden soll. Da die insolvente bzw. liquidierte Firma ja zuvor unter der als “neu” eingetragenen Adresse nicht postalisch erreichbar war, empfehlen wir bei der Eingabe als zusätzliches Adressextra auf jeden Fall noch einen Hinweis auf die Zuordnung des Empfängers in der Form von “c/o Meier - Insolvenzberatungen” o. ä. zu geben.
Auf diese Weise schaffen Sie eine Verbindung und erleichtern dem Dienstleister die Zuordnung.

Wichtig:
Sollten Sie als ein Insolvenzverwalter oder als Bevollmächtigter einen gewerblichen Nachsendeauftrag für die insolvente Firma beantragen tragen Sie nicht Ihr Unternehmen in den Nachsendeauftrag ein, sondern das insolvente Unternehmen.

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