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Privater Nachsendeauftrag

1. Umzug

Sie ziehen alleine, mit dem Partner oder der ganzen Familie von der gleichen alten Adresse an eine gemeinsame neue Adresse um? Dann wĂ€hlen Sie bitte einen privaten Nachsendeauftrag und als Nachsendegrund “Umzug”. FĂŒr sechs Monate wird dann Ihre Post ab dem gewĂ€hlten Startdatum nachgesendet.
Sie können in diesem Fall ohne Mehrkosten noch bis zu 5 weitere Personen zufĂŒgen, die ebenfalls von der gleichen alten Adresse an die neue Adresse mit umziehen. Diese mĂŒssen auch nicht den gleichen Familiennamen haben oder in einem verwandtschaftlichen VerhĂ€ltnis zueinander stehen. Die genannten Personen mĂŒssen jedoch alle im selben Haushalt leben.
Weitere Personen geben Sie einfach mit der Option Weitere Person hinzufĂŒgen ein. Hierbei öffnen Sie zusĂ€tzliche Eingabefelder fĂŒr weitere EintrĂ€ge.
Bitte beachten Sie: EintrĂ€ge wie z.B. Erbengemeinschaft sind in privaten NachsendeauftrĂ€gen grundsĂ€tzlich nicht erlaubt und mĂŒssen gesondert als gewerblicher Auftrag beantragt werden.

2. Sterbefall

Falls Sie die Post einer verstorbenen Person nachsenden lassen wollen, wĂ€hlen Sie bitte den Nachsendegrund “Sterbefall” und tragen Sie dann die bisherige Adresse des Verstorbenen ein. Sie haben auch die Möglichkeit, mehr als einen Verstorbenen einzutragen; dazu klicken Sie bitte auf den Zusatz "Weitere Person hinzufĂŒgen".
Als neue Adresse tragen Sie diejenige Adresse ein, an welche die Post weitergeleitet werden soll. Da die verstorbene Person ja zuvor unter der als “neu” eingetragenen Adresse nicht postalisch erreichbar war, empfehlen wir bei der Eingabe als zusĂ€tzliches Adressextra auf jeden Fall noch einen Hinweis auf die Zuordnung des EmpfĂ€ngers in der Form von "c/o Peter MĂŒller" o. Ă€. zu geben und auf diese Weise Ihren Namen mit einzubinden.
Denken Sie in diesem Zusammenhang auch daran, den Namen des Verstorbenen an Ihrem Briefkasten anzubringen.

3. Betreuungsfall

FĂŒr den Fall, dass die Post einer Person nachgeschickt werden soll, fĂŒr die Sie vor dem Gesetz die Betreuung ĂŒbernommen haben, wĂ€hlen Sie die Nachsendeart “Betreuungsfall” aus. Dies gilt sowohl fĂŒr Betreuer, die gem. § 1897 Abs. 1 BGB vom Gericht eingesetzt worden sind, wie auch fĂŒr BevollmĂ€chtigte, die beispielsweise als Folge einer vorliegenden BetreuungsverfĂŒgung bzw. Vorsorgevollmacht gem. § 1896, Abs. 2, S. 2 BGB, welche zuvor von der zu betreuenden Person selbst erstellt worden ist, als Betreuer fungieren.
Sobald Sie diesen Nachsendegrund angeklickt haben, erscheint eine Meldung, in der Sie aufgefordert werden, uns Ihren Betreuerausweis und eine Kopie Ihres Personalausweises zukommen zu lassen. Dies kann entweder per Mail oder per Fax erfolgen.

Nach BestĂ€tigung der Meldung können Sie mit der Beantragung fortfahren. Tragen Sie dazu die bisherige Adresse der zu betreuenden Person ein. Als neue Adresse tragen Sie diejenige Adresse ein, an welche die Post weitergeleitet werden soll. Da die zu betreuende Person ja zuvor unter der als "neu" eingetragenen Adresse nicht postalisch erreichbar war, empfehlen wir bei der Eingabe als zusĂ€tzliches Adressextra auf jeden Fall noch einen Hinweis auf die Zuordnung des EmpfĂ€ngers in der Form von "c/o Peter MĂŒller" o. Ă€. zu geben und auf diese Weise Ihren Namen mit einzubinden.
Sie haben auch beim Betreuungsfall die Möglichkeit, mehr als eine Person einzutragen; dazu klicken Sie bitte auf den Zusatz "Weitere Person hinzufĂŒgen".
Denken Sie in diesem Zusammenhang auch daran, den Namen der zu betreuenden Person an Ihrem Briefkasten anzubringen.

4. VorĂŒbergehende Abwesenheit

Sie wĂŒnschen die zeitlich befristete Weiterleitung aufgrund vorĂŒbergehender Abwesenheit, z. B. wegen eines lĂ€ngeren Auslands- oder Klinikaufenthalts oder aus anderen GrĂŒnden?
Dann wĂ€hlen Sie den Nachsendegrund “vorĂŒbergehende Abwesenheit”. Ganz wichtig hierbei ist, dass neben dem Startdatum auch das Datum der Beendigung der Nachsendung eingetragen wird. Schließlich möchten Sie ja Ihre Post nach Ihrer RĂŒckkehr wieder wie gewohnt an Ihre Adresse zugestellt bekommen!
Der grundlegende Unterschied zwischen diesem Nachsendegrund und allen anderen ist, dass die Zustellung der Post nach Beendigung des Auftrags wieder an die gleiche Adresse erfolgt, wÀhrend in allen anderen FÀllen die neue Adresse beibehalten wird (hier haben Sie ja nach Ablauf der ersten 6 Monate auch die Option auf VerlÀngerung).

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