Nachsendeauftrag von alter oder neuer Adresse?
Sie sind vor kurzem umgezogen, haben einen Nachsendeauftrag von Ihrer alten an die neue Adresse gestellt, nun mussten Sie den Umzug aber rückabwickeln, oder konnten ihn gar nicht antreten. Zusätzlich ziehen Sie erneut um.
Von welcher Adresse ist nun der Nachsendeauftrag zu stellen?
Auch für etwas kniffligere Situationen haben wir eine Lösung für Sie parat:
Beispiel:
Sie sind schon vor einiger Zeit von A nach B umgezogen und haben einen Nachsendeauftrag für 6 Monate bestellt.
Diesen Umzug haben Sie dann jedoch nicht angetreten oder sind gar wieder zurück an den alten Wohnort (A) gezogen und haben vergessen, den Auftrag zu stornieren.
Danach sind Sie von Ihrem ursprünglichen Wohnort an eine komplett neue Adresse (C)
gezogen.
Von welcher Adresse ist nun der Nachsendeauftrag zu stellen?
Hierbei ist es egal, ob der alte Nachsendauftrag noch läuft, oder bereits ausgelaufen ist. Wenn Sie einen neuen Auftrag von A nach C stellen, dann wird der alte Auftrag von A nach B mit dem neuen von A nach C zusammengefasst wird, sodass Ihre gesamte Post nach C umgeleitet wird.
Bei den meisten Dienstleistern ist es jedoch besser, wennn Sie einen Auftrag von B nach C stellen. Die Dienstleister können dies dann besser erkennen und besser bearbeiten.
Sollten Sie sich dennoch unsicher sein, oder keine der hier vorgeschlagenen Lösungen genutzt haben, dann kontaktieren Sie am besten Ihren zustellenden Dienstleister, da so etwas meist auch schnell an der Hotline gelöst werden kann.